Guten Morgen,
welche Regelung bezüglich Bildungsurlaub gilt für folgende Konstellation:
Firmenzentrale in Baden-Württemberg
Mehrere Standorte bundesweit, einige davon sind selbstständige Tochterunternehmen?
Gilt für ein Mitarbeiter, der beispielsweise am Standort in NRW arbeitet, die Regelung nach dem ab 01.07.2015 geltenden Baden-württembergischen Recht oder die des NRW-Rechts?
Spielt es dabei eine Rolle, ob es ich bei den Firmen um selbstständige Tochterunternehmen handelt?
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.
Viele Grüße
Nicole
|