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Re: Wochenende nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Das Gesetz zum Bildungsurlaub finden Sie auf dieser Webseite unter Infothek -> NRW.
Arbeitnehmer/innen in NRW haben danach grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub. Voraussetzung ist die Anerkennung des Veranstalters. Auch muss die Veranstaltung den formalen und inhaltlichen Anforderungen des AWBG entsprechen.


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