Re: Zeitangestellte bzw. Wartezeit | ||
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Wenn der Arbeitsvertrag über das gesamte Jahr 2003 läuft, entsteht nach dem NRW-Gesetz ein regulärer Anpruch auf Bildungsfreistellung für fünf Tage. |
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Re: Zeitangestellte bzw. Wartezeit | ||
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Wenn der Arbeitsvertrag über das gesamte Jahr 2003 läuft, entsteht nach dem NRW-Gesetz ein regulärer Anpruch auf Bildungsfreistellung für fünf Tage. |
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