Re: Freie Tage nach BU (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaub zählt als Arbeitszeit (anders als der Erholungsurlaub). Ob und wie lange Sie nach dem BU arbeiten dürfen, ergibt sich aus den gesetzlichen und oder tarifvertraglichen Regelungen. Ihr Betriebsrat wird Ihnen dazu sicher etwas Konkretes sagen können und auch Ihr Arbeitgeber wird sich sicher an diese Regeln halten. |
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