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Re: Nach dem AWBG anerkannter Veranstalter

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Regeln sind für alle die gleichen: Voraussetzung für die Anerkennung als Veranstalter: Bestehen seit 2 Jahren und ein vom Land anerkanntes Gütesiegel, Antragstellung bei der zuständigen Bezirksregierung. Ausführliche Infos und Adressen dazu in der Infothek unter NRW. Die Seminare müssen außerdem den formalen Regeln des AwbG genügen.


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