Hallo,
Man erwirbt den Anspruch auf Bildungsurlaub erst nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Muss diese Frist zum Zeitpunkt des Antrags oder zum Zeitpunkt der Veranstaltung erfüllt sein.
Ich möchte gerne nach sieben Monaten Beschäftigungszeit einen Bildungsurlaub nehmen. Den Antrag müsste ich allerdings schon 6 Wochen vorher stellen und somit vor dem Ablauf der 6 Monate.
Geht das?
Maria
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