Re: Anspruch Bildungsurlaub ? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Da Bayern kein BU-Gesetz hat, könnten Sie sich nur auf das NRW-Gesetz beziehen. Da steht allerding ausdrücklich drin: für ArbeitnehmerInnen, die ihre "Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen" haben. |
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