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Re: Nachträglicher Bildungsurlaub beantragen- Technike (Baden-Württemberg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die gesetzliche Regelung haben Sie ja selbst in Ihrem ersten Beitrag zitiert. Ob es da noch Spielräume oder eine andere Interpretation gibt, wird Ihnen nur ein Rechtsanwalt beantworten können.


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