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Gewerkschaftsveranstaltung in Berlin

Name:H.-J. Schulz

Ich möchte an einer Fortbildungsveranstaltung meiner Gewerkschaft in Berlin teilnehmen. Für diese Veranstaltung hat der Landesbezirk Berlin eine Anerkennung als Bildungsurlaub durch den Berliner Senat erhalten. Diese Veranstaltung können auch Mitglieder der anderen Landesbezirke besuchen. Mein Arbeitgeber hat nun meinen Antrag auf Bildungsurlaub mit dem Hinweis ablehnt, dass in dem Genehmigungsbescheid des Senates als Teilnehmerkreis Berliner Arbeitnehmer/innen genannt sind. Ist diese Auffassung korrekt???


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