Re: Bildungsurlaub/Fortbildung Physiotherapie | ||
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Ob in Ihrer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Ihr Bildungsurlaubsanspruch gemeint war, lässt sich von außen kaum beurteilen. Wesentliches Merkmal des Bildungsurlaubs ist, dass die / der ArbeitnehmerIn sich das Seminar selbst aussucht. Wenn Sie z.B. zu einer (vom Arbeitgeber ausgesuchten Fortbildung "entsandt" werden, ersetzt dies nicht Ihren Bildungsurlaubsanspruch. |
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