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Re: Klärung Bildungsurlaub Bundestag (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

2 Voraussetzungen müssten erfüllt sein: der Veranstalter ( das Bundespresseamt?) müsste als Veranstalter nach dem AwbG anerkannt sein und die Veranstaltung müsste an 3 Tagen zusammenhängend stattfinden und dabei mind. tägl. 6 Ustd. umfassen.


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