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Re: Bundesbeamter (Schleswig-Holstein)

Name:Norbert Reichling

Für Beamte gelten die Bildungsurlaubs-Gesetze leider überhaupt nicht, egal in welchem Bundesland. manche Bundesbehörden wenden das weniger klar formulierte Recht auf "Sonderurlaub" analog zum Bildungsurlaub an, andere nicht. Da müssten Sie erst mal Ihren Arbeitgeber fragen... (Die Geltung der Bildungsurlaubs-Gesetze richtet sich nach dem Arbeitsort.)


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