Re: Außenbüro in NRW, Hauptsitz Firma in Bayern (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Nach dem Árbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW gelten dessen Regeln für "Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in NRW haben" - das dürfte ja dann für Sie zutreffen! |
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