Neuer Beitrag
Inanspruchnahme Bildungsurlaub des Vorjahres (Nordrhein-Westfalen)

Name:Marcel Domer

Liebes Forum,

ist es möglich, den Bildungsurlaub des Vorjahres noch in diesem Jahr geltend zu machen, selbst wenn er im letzten Jahr nicht beantragt bzw. abgelehnt wurde?

Vielen Dank vorab. Antworten bitte gerne an meine Emailadresse.

Marcel Domer
Leiter Personalwesen
gwk Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog