Re: Inanspruchnahme Bildungsurlaub des Vorjahres (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Die Übertragung muss im laufenden Jahr beantragt werden, sie ist rückwirkend nicht möglich. |
||
Zurück |
Re: Inanspruchnahme Bildungsurlaub des Vorjahres (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Die Übertragung muss im laufenden Jahr beantragt werden, sie ist rückwirkend nicht möglich. |
||
Zurück |