Re: Kann Bildungsurlaub festgesetzten Urlaub ersetzen? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch zusätzlich zum Erholungsurlaub. Der wird durch Dienstregelungen natürlich nicht aufgehoben. Sprechen Sie doch mit Ihrem Arbeitgeber und suchen gemeinsam nach einer machbaren Lösung. Nur: eine Festlegung, die ausschließt, dass Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub aufgeben, widerspricht dem Gesetz. Da muss sich Ihr Arbeitgeber bewegen. |
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