Re: Bildungsurlaub bei Kündigung (Berlin) | ||
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Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in verschiedenen Ländern von einer Mindest-Beschäftigungsdauer VOR dem Bildungsurlaub abhängig - aber nirgendwo danach. Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch, die Bedingungen, unter dnen er gewährt wird, stehen im Gesetz. Weitere dazuzuerfinden, steht dem Arbeitgeber nicht zu. |
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