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Re: Beantrag. Bildungsurlaub bei Personalgestellung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Brian H.

Derart spezielle Fragen sind im Gesetz nicht geregelt. Warum stellen Sie nicht den Antrag an beide mögliche Ansprechpartner? Erst wenn sich beide für nicht zuständig erklären sollten, gäbe es für Sie ein Problem. Dann würde ich mich an den Vertragspartner, also den eigentlichen Arbeitgeber halten.


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