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Re: BU aus dem Vorjahr (Niedersachsen)

Name:Bruno

Das NDS Gesetz sagt dazu
"(6) Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden." Von im alten Jahr die Übertragung beantragen steht nichts drin.


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