Re: Veranstaltung in anderem Bundesland | ||
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Allein entscheidend ist die Anerkennung in dem Bundesland, in dem ihr Arbeitsplatz ist. Ist dies BW, dann muss die Veranstaltung nach dem BW-Gesetz anerkannt sein. Wenn sie das ist, dürfen Sie natürlich Landesgrenzen, Flüsse und Berge überschreiten, um dorthin zu gelangen. |
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