Guten Tag,
im Gesetz in NRW heißt es: "Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch."
Wir beschäftigen 8 Arbeitnehmer, die Firma hat 2 Geschäftsführer. Zählen die beiden Geschäftführer (nicht sozialversicherungspflichtig) zu den "Beschäftigten", so dass die Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung haben, oder nicht? Beim Kündigungsschutz z. B. werden die Geschäftsführer explizit nicht mitgezählt...
Mit freundlichen Grüßen
D. Conrad
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