Neuer Beitrag
Re: Bildungsurlaub in der Freiwoche (Niedersachsen)

Name:RyanB.

Das Problem bei vielen Bildungsurlaubsgesetzen ist, dass sie nicht alle möglichen Situationen beschreiben und klären. Bei Fragen der Arbeitszeit kommt dann das Arbeitsrecht und die dazugehörige Rechtsprechung ins Spiel. Also nichts, was "normale" Arbeitehmer kennen und überschauen können. Wenn es einen Betriebsrat gibt, würde ich den hinzuziehen. Alternativ: die Ablehnung hat ja eher den Charakter einer pubertären Nickligkeit. Einfach mal den Ansprechpartner fragen, was er (oder sie) damit erreichen will. Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub bleibt ja erhalten. Und wenn es bei der Ablehnung bleibt, sofort den nächsten Antrag einreichen. Damit dieses Verhalten nicht auch noch belohnt wird


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog