Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Bildungsurlaub aus dem Jahr 2015 in 2016 übertragen. Im Februar habe ich einen Sprachkurs an der VHS besucht und nun einen weiteren Antrag auf Bildungsurlaub gestellt für April 2016. Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung der Uni im Rahmen meines Masterstudiums (Organistationstraining). Mein Arbeitgeber hat den Antrag nun mit der Begründung abgelehnt, dass der BU inhaltlich zusammenhängend sein müsse. Ein weiterer Sprachkurs wäre demnach also möglich, die von mir beantragte Weiterbildungsmaßnahme jedoch nicht. Ist dies rechtens? Und wenn ja, wie lautet die gesetzliche Grundlage? Ich habe meinen AG um schriftliche Begründung der Ablehung gebeten, bisher jedoch keine Antwort erhalten.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen!!
Carolin R.
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