Guten Tag, "Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch." Zählt der Geschäftsführer/Gesellschafter auch als Beschäftigter oder ist dieer außen vor (er beschäftigt ja)? Danke und Gruß, C. Naumann