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Re: Ist 40 Stunden-Seminiar Pflicht, auch bei Teilzeit (Hessen)

Name:Brigitte Deller

Vorab der Hinweis, dass der Anspruch auf Bildungsurlaub nach Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) nur für behördlich als Bildungsurlaub anerkannte Seminare geltend gemacht werden kann.
Dabei wird von anerkennungsfähigen Seminaren grundsätzlich eine tägliche Arbeitszeit von 6 Zeitstunden gefordert ausschließlich der Pausen(30 Zeitstunden in der Woche oder 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten). Weiter Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen finden Sie auch unter www.bildungsurlaub.hessen.de.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Deller


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