ein Mitarbeiter möchte für 3 nicht zusammenhängende Prüfungstage eine Freistellung beantragen. Nun besteht die Frage ob sich eine Freistellung aus dem Bildungsurlaub ergeben könnte. Der Arbeitnehmer macht eine Ausbildung zum Techniker, die er selbst finanziert und außerhalb der Arbeitszeit besucht.