Neuer Beitrag
Re: Freistellung für Prüfungen (Nordrhein-Westfalen)

Name:Christian

Das NRW-Gesetz nimmt nicht ausdrücklich Bezug auf Prüfungen - ob es dazu Arbeitsgerichtsurteile gibt, weiß ein Fachanwalt. Drei einzelne Tage sind nach dem Gesetz möglich, wenn sie in aufeinanderfolgenden Wochen liegen.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog