Re: Bildungsurlaub für Prüfungstag (Baden-Württemberg) | ||
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Das Gesetz selbst nimmt keinen Bezug auf in die Veranstaltung integrierte Prüfungen. Grundsätzlich haben Sie als Arbeitgeber ja - unabhängig von der Freistellungspflicht - die Möglichkeit, freiwillig freizustellen, wenn es Ihnen sinnvoll erscheint. |
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