Guten Tag!
Ich mache meinen Maschinenbautechniker in Baden Württemberg in Teilzeit (4 Jahre). Wöchentlich bedeuted dies nach meiner regulären Arbeitszeit weitere 18-20 Stunden auf 4 Tage verteilt.
Um Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, muss der Unterricht allerdings 6 Zeitstunden am Stück betragen (nach §6).
Ist es korrekt dass ich somit keinen Anspruch auf Bildungsurlaub habe? Falls nicht, gibt es ein Schriftstück welches mir dies belegt?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Julian
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