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Re: Feiertag während BU (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Möglicherweise haben Sie mit Ihrer Vermutung recht - es wäre einen Frage an einen Arbeitsrechtler. Allerdings: wenn Sie ihrem Mitarbeiter den einen Tag abzögen, hätte er ja noch einen gültigen Anspruch von einem Tag. Den könnte er aufs nächste Jahr verschieben, und dann 2 BUs à 3 Tagen machen. Das könnte unterm Strich mehr Aufwand für alle sein, ohne dass ein Nutzen entsteht.


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