Habe BU genommen für 2 Jahre.
Der Sprachkurs geht von Montag bis Freitag für 2 Wochen.
Stehen mir für die komplette Arbeitswoche (welche in unserem Betrieb offiziell von Montag bis Sonntag geht)
auch je 2 freie Tage zu oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich am Sa. + So. arbeite?
Ich arbeite in Nachtschicht mit wechselnden freien Tagen.
Diese fallen während der Bildungsmaßnahme in diesem Zeitraum nicht aufs Wochenende.
D. h., dass ich laut Dienstplan in jeder der beiden Wochen am Samstag und Sonntag hätte arbeiten müssen.
Wie verhält es sich mit dem WoE, das mitten in der BU - Zeit liegt?
Und wie verhält es sich mit dem WoE, welches auf das Ende des BU folgt, nachdem ich ja schon 5 Tage im Sprachkurs "gearbeitet" habe?
Habe ich Anspruch auf 2 Tage frei innerhalb und nach der Bildungsmaßnahme?
Oder kann der AG verlangen, dass ich an dem / den Wochenende/-n arbeiten muss?
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