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Re: Freie Tage bei Schichtarbeit - Sa. + So. (Berlin)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Zeit, die Sie im Bildungsurlaub verbringen, ist rechtlich gesehen, Arbeitszeit. Im Arbeitsrecht gibt es m.W. Regelungen, die die Zajl der aufeinanderfolgenden Arbeitstagebegrenzen. Wenn der Bildungsurlaub genehmigt ist, müssen die Arbeitstage davor und danach so gelegt sein, dass die maximal erlaubte Zahl von Arbeitstagen am Stück nicht überschritten wird. Ich hoffe, daraus ergibt sich die antwort auf einige Ihrer Fragen.


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