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Re: Bildungsurlaub - außergesetzliche Regelung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Eine mitarbeiterfreundliche Regelung, die Sie praktizieren! Tatsächlich sind die Hürden für Veranstalter in NRW höher gelegt als in den meisten anderen Bundesländern und so bleiben viele gerade kleinere Veranstalter außen vor, die in den Nachbarländern ihre Seminare als Bildungsurlaub anerkennen lassen können.
Zu Ihrer Frage: seriös wird Ihnen das nur ein Rechtsanwalt beantworten können. Ich vermute, wenn ein Mitarbeiter ausdrücklich eine Freistellung nach dem AWbG für ein konkretes Seminar beantragt, und Sie dies als Bildungsurlaub genehmigen, müssten Sie nichts befürchten, denn ein erneuter Antrag bedeutet implizit, dass das als BU beantragte Seminar gar kein BU war – mithin eine fehlerhafte Angabe.
Ich vermute, ein Anwalt kann Ihnen da ein sicheres Verfahren vorschlagen, das Ihnen weiterhin eine kulante Genehmigungspraxis erlaubt.


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