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Re: Zertifizierung zum Risikomanager (Hessen)

Name:Brigitte Deller, HMSI, Abteilung III

Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) besteht der Anspruch auf Freistellung nur für behördlich als Bildungsurlaub anerkannte Seminare. Dabei werden nach dem HBUG jedoch leider keine Prüfungen anerkannt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Deller


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