Re: Zertifizierung zum Risikomanager (Hessen) | ||
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Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) besteht der Anspruch auf Freistellung nur für behördlich als Bildungsurlaub anerkannte Seminare. Dabei werden nach dem HBUG jedoch leider keine Prüfungen anerkannt. |
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