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Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen)

Name:Schulze Klaus

Ich bin als Prüfingenieur tätig, da ich aber betrieblich und Aufgrund des Sachverständigengesetzes eine gewisse Anzahl an Ausbildungstagen im Jahr für meine Tätigkeit nachweisen muss, habe ich hierzu die Frage ob auch hier ein Teil auf den Bildungsurlaub angerechnet werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schulze


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