Re: Bildungsurlaub für Auslönder? (Niedersachsen) | ||
---|---|---|
|
||
Die Bildungsurlaubsgesetze nehmen keinen Bezug auf die Nationalität. Der Anspruch auf Bildungsurlaub entsteht durch Berufstätigkeit in einem Bundesland (sofern es ein Bildungsurlaubsgesetz hat). |
||
Zurück |