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Re: Arbeitgeber zahlt Weiterbildung (Baden-Württemberg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Bildungsurlaubsgesetz und Ihrer Fortbildung. Ob Sie für Teile Ihrer Fortbildung Bildungsurlaub nehmen können, hängt vor allem davon ab, ob der Veranstalter nach dem BW-Bildungszeitgesetz anerkannt ist (fragen Sie ihn einfach) und ob die Veranstaltung den formalen Ansprüchen (Inhalt und Dauer) dem Gesetz entspricht.


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