Re: Arbeitgeber zahlt Weiterbildung (Baden-Württemberg) | ||
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Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Bildungsurlaubsgesetz und Ihrer Fortbildung. Ob Sie für Teile Ihrer Fortbildung Bildungsurlaub nehmen können, hängt vor allem davon ab, ob der Veranstalter nach dem BW-Bildungszeitgesetz anerkannt ist (fragen Sie ihn einfach) und ob die Veranstaltung den formalen Ansprüchen (Inhalt und Dauer) dem Gesetz entspricht. |
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