Ich möchte meinen Bildungsurlaubsanspruch für 2017 gerne auf zwei Veranstaltungen, die ich in Ihrem Seminarkatalog gefunden habe, aufteilen.
Beide Veranstaltungen sind jeweils 3-Tage-Veranstaltungen und ich hatte meinem Arbeitgeber gesagt, dass ich für das zweite 3-Tages-Seminar einen Urlaubstag opfern möchte, weil mir ja nur insgesamt 5 Tage zustehen.
Mein Arbeitgeber behauptet dass das Gesetz keine Stückelung vorsieht und lehnt das 2. Seminar wie folgt ab:
"Ihr Wunsch nach einem angehängten zweiten Bildungsurlaub entspricht nicht dem Gesetz. Eine Stückelung auch bei inhaltlich ähnlichen Veranstaltungen ist nicht vorgesehen; eine Ausnahme bilden Tages-Veranstaltungen in inhaltlicher und organisatorischer Kontinuität. Sollten Sie also die Veranstaltung "Anti-Aging-Ernährung" als Bildungsurlaub beantragen, verfallen die beiden anderen Tage."
Ein Kollege ihres ServiceCenters hatte mir jedoch versichert,dass es doch möglich wäre zwei 3-Tages-Veranstaltungen zu belegen, da es an keinem Punkt im Gesetz geregelt ist!
Was ist nun richtig?
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