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Re: Laufende Weiterbildung (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Bildungsurlaubsblöcke innerhalb von umfangreichen Fortbildungen sind nicht selten. Die Gesetze nehmen keinen Bezug darauf. Prüfen Sie zunächst, ob die Veranstaltung nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubs-Gesetz anerkannt ist. Der Veranstalter muss darüber eine Bescheingung besitzen. Zur Stückelung: Im Gesetz steht Folgendes, prüfen Sie, ob das auf Ihr Seminar zutrifft:
"Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Wenn die Art der Bildungsveranstaltung es erfordert, kann diese innerhalb von höchstens zwölf zusammenhängenden Wochen auch an nur einem Tag wöchentlich, insgesamt aber an mindestens fünf Tagen, durchgeführt werden."


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