Re: Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Bildungsurlaubsanspruch für 2016 ist verloren, wenn nicht schon im Jahr 2016 ein Antrag auf Übertragung ins nächste Jahr gestellt wurde. |
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Re: Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Bildungsurlaubsanspruch für 2016 ist verloren, wenn nicht schon im Jahr 2016 ein Antrag auf Übertragung ins nächste Jahr gestellt wurde. |
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