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zu Seminar "Tai Chi und Qi Gong im Berufsalltag" (Baden-Württemberg)

Name:Michael

Hatte mich für das genannte Seminar beim Lohmarer Institut für Weiterbildung e.V. interessiert und entsprechend Bildungsurlaub beantragt.
Mein Arbeitgeber (öffentl. Dienst) hat dies abgelehnt mit der Begründung:
"Nach Auffassung des Personalreferats liegen die Voraussetzungen des § 6 -Bildungs-
maßnahmen- Absatz 1 Nr. 2 für eine Bewilligung nicht vor.
Diese müssen den Themenbereichen des § 1 –Grundsätze- BzG BW entsprechen:
Abs. 4 -Politische Weiterbildung, die der Information über politische Zusammenhänge und der
Mitwirkungsmöglichkeit im politischen Leben dient.
Abs. 3-Berufliche Weiterbildung zur Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung
von berufsbezogenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten oder
Fähigkeiten.
Das Seminar berücksichtigt diese Kriterien bezogen auf ihre ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht
(Tai Chi – Kampfkunst; Qi Gong – Meditations-, Konzentrations- und Bewegungsform zur
Kultivierung von Körper und Geist)."

Dem habe ich widersprochen, weil zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des BzG auch „Gesundheitsprävention im betrieblichen oder dienstlichem Interesse“ zählen. Dies geht so auch aus der Begründung zum Gesetzentwurf hervor. Nun, fast zwei Monate nach meinem Widerspruch habe ich immer noch keine Antwort des Personalreferates.
Das Seminar ist zwischenzeitlich leider ausgebucht; so kann man Bildungsurlaub auch indirekt ablehnen/verhindern.

Deshalb meine Fragen:
Gibt es Fristen für den Arbeitgeber zur Entscheidung über einen Antrag auf Bildungsurlaub?


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