Re: Ruhetage nach Bildungsurlaub (Niedersachsen) | ||
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Dazu gibts keine Bildungsurlaub-spezifischen Regeln. Braucht es auch nicht: Bildungsurlaub gilt als Arbeitszeit. Und Ihre reguläre Arbeitszeit und die Zeit im Bildungsurlaub zusammen müssen den arbeitsrechtlichen Bedingungen entsprechen - z.B. was maximale Arbeitszeiten angeht. |
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