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Re: abglehnt (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz gilt für Arbeitnehmer/innen, dern Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet.
Der Sitz des Unternehmens kommt höchtsens mal ins Spiel, wenn der Arbeitsplatz nicht festlegbar ist (z.B. bei Flugbegleitern). Ansonsten auch für Ihren Arbeitgeber hier gut nachzulesen:
http://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen


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