Habe einen 5-tägigen Sprachkurs beantragt der mir mit folgender Begründung abgelehnt wurde.
"Bezogen auf Ihre ausgeübte Tätigkeit können wir jedoch nicht feststellen, dass Sie Bildungsinhalte des genannten Englisch-Auffrischungskurses in Ihrer beruflichen Tätigkeit zumindest mittelbar vorteilhaft fur unser Unternehmen werden einsetzen können. Dies aber ist gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 AWbG für eine berufliche Arbeitnehmerweiterbildung grundsätzlich erforderlich."
Ist die Begründung korrekt und muss ich jetzt damit leben? Oder kann ich sagen, ok, einmal abgelehnt und ich nehme nächstes jahr dann aber 10 Tage. Wer kann mir da helfen? Grüsse & danke BEAtrix
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