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Re: Ablehnung Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Begründung, Englisch brauchen Sie nicht, ist bemerkenswert.

Es gibt ja kaum ein Berufsfeld, in dem nicht gewisse Englisch-Kenntnisse zumindest gelegentlich von Nutzen sind. Und mehr verlangt der Gesetzgeber auch nicht.

Zunächst empfehle ich Ihnen, Unterstützung beim Personalrat / Betriebsrat zu suchen. Manchmal hilft das schon.
Falls Sie eine Klage scheuen und auf jeden Fall von Ihrem Recht auf Bildungsurlaub Gebrauch machen möchten, bleibt Ihnen der Besuch eines Bildungsurlaubs der politischen Bildung (auf dieser Webseite in den Kapiteln Politik und Ökologie). Hier gibt es kein inhaltliches Widerspruchsrecht des Arbeitgebers.
Wie Sie formell korrekt widersprechen, ist im Leitfaden des DGB-Bildungswerks NRW beschrieben:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html



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