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Re: Gesetze (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehung und prüfen Sie diese dann. Theoretisch kann es z.B. sein, dass die Veranstaltung in NRW nicht anerkannt ist. Wie man auf eine Ablehnung sinnvoll reagiert beschreibt der Leitfaden ""Der Weg zum Bildungsurlaub"" des DGB-Bildungswerks NRW. Sie finden ihn hier:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html


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