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Re: Mindestnutzen, wo steht das? (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ihre Annahme ist natürlich nicht falsch: das Gesetz benennt (und begrenzt) die Ablehnungsgründe. Der "Mindestnutzen" steht nicht im AwbG, sondern stammt aus einem Arbeitsgerichtsurteil von 1998. Wie weit das für den Bildungsurlaub heute relevant ist ist, ist umstritten, zumal es sich auf Hamburg bezog. Wir werden die Informationsseiten auf der Bildungsurlaub.de in diesem Punkt auch überarbeiten.


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