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Re: berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Hochschule müsste nach dem AwbG von NRW anerkannt sein und Ihnen bestätigen, dass der von Ihnen gewünschte Veranstaltungsteil den Bedingungen des AwbG entspricht.


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