Re: berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Die Hochschule müsste nach dem AwbG von NRW anerkannt sein und Ihnen bestätigen, dass der von Ihnen gewünschte Veranstaltungsteil den Bedingungen des AwbG entspricht. |
||
Zurück |
Re: berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Die Hochschule müsste nach dem AwbG von NRW anerkannt sein und Ihnen bestätigen, dass der von Ihnen gewünschte Veranstaltungsteil den Bedingungen des AwbG entspricht. |
||
Zurück |