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Unterschied Gesetz und Verordnung (Brandenburg)

Name:David

Hallo,

ich stehe etwas auf dem Schlauch und bestimmt kann mir wer von euch die Frage beantworten..
Warum steht im "Gesetz" der Antrag für Bildungsurlaub muss spätestens 6 Wochen vor Beginn gestellt werden und in der "Verordnung" steht 10 Wochen vor Beginn......

Vielen Dank im voraus!

Gruß

David


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