Hallo!
Ich habe gleich zu zwei Punkten Fragen!
Wie sieht die Rechtslage in NRW aus:
1. Kann ich meinen Anspruch auf Bildungsurlaub generell immer ins Folgejahr übertragen? Muss ich dies immer beantragen? Wenn ja, wann?
2. Ich habe gehört, dass der Arbeitgeber maximal zwei Tage betrieblicher Fortbildung auf meinen Bildungsurlaubsanspruch von 5 Tagen anrechnen kann, so dass dann nur noch 3 Tage übrig bleiben. Richtig?
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